okay, er hat es natuerlich gewaehlter ausgedrueckt als der autor dieses blogs.
Er habe „Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht“, sagte der Bundesinnenminister in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.[...]
„Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen – für jene nicht“
naja, so ganz unrecht hat unsere gummibereifte menschenrechtsabrissbirne da ja nicht. tatsaechlich kann der gesetzgeber erstmal jeden murks und schrott entscheiden, was man ja auch mit schoener regelmaessigkeit tut.
dumm nur, dass das verfassungsgericht wiederum solchen murks kassieren kann, der gegen unsere verfassung fuer arme (alias grundgesetz) verstoesst.
Den „einmaligen Kompetenzen“ des Bundesverfassungsgerichts entspreche „ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen“, sagte Schäuble.
oooooch, armes tuck. ham die poehsen richter doch einfach so den mund aufgemacht, ohne vorher um erlaubnis zu fragen? hier, nimm einen keks.
es erfuellt mich mit aufrichtigem bedauern, dass jemand mit so einmaligen gesetzgeberischen kompetenzen wie rollinator schaeuble seine eigenen ratschlaege nicht befolgen muss. meiner meinung nach sollte man die maulkorbpflicht fuer hunde noch um zwei, drei politikerparagraphen erweitern; hey, ich greif die idee ja nur auf, gewachsen ist sie ausnahmsweise mal auf einem anderen misthaufen.
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