im rahmen der „zugangserschwernis fuer kinderpornografie“ wurde dann auch mal fix das prinzip der unschuldsvermutung ausgehebelt.
Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.
verstehen sie? ich fasse es gerne nochmal fuer sie zusammen. wir haben da also jetzt diese geheime liste voller adressen, die das BKA bestimmen kann; diese adressen werden durch die provider blockiert bzw. ueberwacht. wenn sie nun eine dieser geheimen adressen aufrufen, dann wird das BKA informiert und ueberprueft sie. wenn sie jetzt ein unschuldiger buerger sind passiert natuerlich weiter nichts – dann weisen sie einfach nach, dass dieser aufruf der geheimen adresse ein purer zufall war. spaetestens vor gericht kommt die wahrheit schliesslich immer ans licht, dann hoert auch das getuschel in der nachbarschaft auf!
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