spiegel online schreibt:
Strafrechtlich war Althaus im Frühjahr in einem Blitzverfahren wegen fahrlässiger Tötung zu einer Strafe von 33.300 Euro verurteilt worden. Für ihn gilt eine milde Art der Vorstrafe, die nicht ins Führungszeugnis eingetragen wird.
damit fuegt sich die wasserpistole von der alster nahtlos ein in die reihen derer, die althaus am liebsten weiss schreiben wuerden.
sowas wie „eine milde art der vorstrafe, die nicht eingetragen wird“ gibt es natuerlich nicht; vorstrafen werden immer eingetragen. allerdings gibt es zwei arten von fuehrungszeugnissen: das „normale“, welches jedermann anfordern und einsehen kann. und das amtliche führungszeugnis zur vorlage bei behoerden, also wenn sie beispielsweise eine karriere im oeffentlichen dienst anstreben. ersteres ist schlicht und ergreifend nicht so detailliert wie letzteres.
meinen tut das ehemalige nachrichtenmagazin natuerlich: althaus IST vorbestraft, aber dank der netten richter in oesterreich muss er das nicht jedem auf die nase binden – also muss man auch die oeffentlichkeit nicht unbedingt damit belaestigen, oder…?
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