13
Mär
09

vermittlungsgutscheine, das schnelle geld.

da hat der verwirrte geist doch eine interessante geschichte erzaehlt bekommen, was man als arbeitsloser auf stellensuche so erleben kann; insbesondere als arbeitsloser erster klasse (mit vermittlungsgutschein).

nehmen wir mal fritz als beispiel. fritz ist lange genug arbeitslos um anspruch auf einen vermittlungsgutschein zu haben; darauf freut fritz sich schon einen ast, wie er dem autor erzaehlt, denn eigentlich haette er schon 2-3 stellen bekommen koennen, wenn er denn den gegenwert des vermittlungsgutscheins selber bezahlt haette.

das konnte und wollte fritz aber nicht, darum haben die privaten vermittler ihren kunden lieber jemand anders zum bewerbungsgespraech geschickt.

wie auch immer, nun hat fritz sich einen vermittlungsgutschein geholt und mal wieder einige bewerbungen geschrieben, unter anderem an die firma A und die firma B. und – oh wunder – kaum einen tag spaeter auch einen rueckruf von firma A erhalten; ja, die stelle sei noch frei. nein, man sei keine zeitarbeitsfirma, man wuerde direkt an die auftraggeber vermitteln, darum auch nur mit vermittlungsgutschein.

beschwingt und zuversichtlich wartete fritz nun auf den anruf des potentiellen arbeitgebers, als das telefon erneut klingelte und firma B dran war.

jaja, die stelle sei noch frei, man habe auch schon von firma A erfahren, dass fritz sich auch dort beworben habe. aber natuerlich, man arbeite mit firma A zusammen, es ginge ohnehin um die gleiche stelle, ob fritz nicht mal (bei firma B) vorbeikommen koennte.

fritz war nun zwar leicht verwirrt und angesaeuert, dass sich zwei unterschiedliche firmen ohne rueckfrage freimuetig ueber seine bewerbungsunterlagen austauschten, angesichts einer anstellung bei einer grossen weltfirma schluckte er das aber hinunter, genau wie die frage, wie viele offene stellen wohl noch doppelt im system der bundesagentur fuer arbeit veroeffentlicht seien.

„wer weiss, vielleicht sind das gar nicht 10.000 offene stellen, sondern 100 offene stellen 100 mal inseriert…“

dennoch ging fritz zum bewerbungsgespraech, immerhin will er ja gerne wieder arbeiten. dort platzte ihm dann aber fast die hutschnur.

hatte firma A noch ausdruecklich betont, dass fritz vom kunden (arbeitgeber) direkt angestellt werden wuerde, war nun nicht mehr die rede davon. nein, ploetzlich war es eine zeitarbeitsfirma – firma B – die ihn an den kunden ausleihen wuerde.

jaja, das sei vielleicht alles etwas verwirrend, zugegeben – aber man erklaere es ihm gerne: firma A sei naemlich ein ehemaliger angestellter der firma B, der nun als vermittler taetig sei und mit welchem man zusammenarbeiten wuerde; also genau genommen sei doch alles wie besprochen – firma A vermittelt gegen gutschein direkt an firma B, welche fritz wiederum an firma C ausleiht, wo er dann arbeitet. das ganze sei natuerlich erstmal befristet auf 9 monate, danach muesse man mal schauen, ob man fritz weiterbeschaeftigen koenne oder die betriebsbedingte kuendi…

fritz ueberlegt momentan, ob er die arbeitsagentur mal auf diese geschaeftspraktik anspricht. aber vermutlich wird er es nicht tun; seine angst vor sanktionen ist groesser. immerhin hat er ja ein stellenangebot abgelehnt…


5 Antworten zu „vermittlungsgutscheine, das schnelle geld.“


  1. 14. März 2009 um 03:46

    warum fallen mir da eigentlich grad Amokläufer ein zum Thema?
    Dummes Volk.

  2. 14. März 2009 um 14:57

    Vorsicht, Mike! Sonst bist Du bald ein potentieller Gefaehrder und erhaeltst einen Warnschussarrest.

  3. 3 Sven
    25. Mai 2009 um 00:50

    Kann ich nur bestätigen die Geschichte. Habe ich oft genug erlebt und die Sanktionen vom Arbeitsamt selbst zu spüren bekommen.

    Immerhin habe ich wieder einen Job OHNE irgendeine der oben aufgeführten parasitären Branchen zu mästen.

    Die beiden Nutzlosbranchen werden von MEINEN Arbeitslosenversicherungsbeiträgen bezahlt, ohne dass ich mich dagegen wehren kann, das ist das Allerschlimmste.

  4. 2. Juli 2009 um 23:08

    Da gibt es doch den Vermittler in der Agentur oder im Jobcenter, der regelmäßig sein Geld/Gehalt bekommt. Mit Erfolg hat das nichts zu tun, wie man sieht.
    Und dann gibt es also den Vermittlungsgutschein. Nicht für alle Arbeitslosen. Da muss man schon Arbeitslosengeld 1 oder 2 kriegen.
    Vermittler bekommen eben nur dann etwas, wenn ein Gutscheinbesitzer mindestens 6 Wochen und 6 Monate im selben Job ist.
    Jedenfalls reißen sich viele Vermittler den „Arsch auf“. Denn sie leben davon und finden es toll, Menschen zu helfen, in Arbeit zu kommen.
    Und von Sanktionen kann keine Rede sein, denn in der „privaten“ Vermittlung herrscht Freiwilligkeit.
    Hier hat es Fritz blöd erwischt. Das ist die Verquickung von ehemaligen Mitarbeiter als Vermittler und Entleiher und Verleiher ziemlich eindeutig. Da hätte er keinen Job annehmen müssen. Eben Freiwilligkeit!
    Ein Einzelfall, das ist klar! Hat wenig mit der Realität zu tun.
    Real ist: Der Vermittlgungsgutschein ist eins der wenigen Instrumente, das ausschließlich vom Erfolg abhängt.
    Oder kannst du dir vorstellen, dass ein Jobcenter-Mitarbeiter, weil seine Arbeitslosen nicht mindestens 6 Wochen/Monate in Arbeit bleiben, kein oder weniger Gehalt erhält.
    Mein Tipp: Wachsam sein, sich selbst bewerben und die guten Vermittler nutzen, um den Weg in Arbeit, der oft schwer ist, mit kompetenter Unterstützung zu gehen.


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