wahrhaftig, verfolgt man die berichterstattung der medien, so ist unsere drogenpolitik eine einzige erfolgsgeschichte. schon lange muessen wir in den boulevardblaettern nicht mehr regelmaessig geschichten ueber drogentote auf dem bahnhofsklo lesen.
stattdessen fuellen erfolgsgeschichten unsere zeitschriften – kein festival, ohne dass zumindest in einer fussnote auch die zahl der anzeigen oder eingeleiteten ermittlungsverfahren wegen verstosses gegen das betaeubungsmittelgesetz erwaehnt wuerden.
auch die qualitaet der strafverfahren hat sich entscheidend gebessert. waehrend frueher noch teilweise kleine konsumenten drakonisch bestraft wurden, kann man sich heute endlich sicher sein, dass jeder verurteilte suender mindestens mitglied eines drogenrings oder grossproduzent mit eigener plantage war.
zu dieser verbesserung haben zwei dinge mehr als nur unerheblich beigetragen: die „geringe menge“, und die straffreiheit des konsums – nicht aber des besitzes. gut, das betrifft jetzt nur eine splittergruppe der drogenkonsumenten, aber spaeter mehr.
so ermoeglicht die „geringe menge“ der judikative, ein verfahren nach gutduenken einzustellen – oder auch nicht. dies schafft endlich rechtssicherheit, da die „geringe menge“ frei ausgelegt werden kann. nun gut, die rechtssicherheit ist hier etwas einseitig zugunsten der judikative orientiert, aber dies wird mehr als nur ausgeglichen durch die straffreiheit des konsums. zwar sind besitz (von eigentum nicht zu reden), handel (also auch kaufen), anbau und einfuhr (zum beispiel aus laendern, in denen die droge legal erworben werden kann) unter strafe gestellt – aber dennoch waere es vermessen, den verantwortlichen richtern weldfremdheit zu unterstellen.
selbstverstaendlich gingen diese niemals davon aus, dass sich drogen wie beispielsweise ein joint aus dem nichts materialisieren. nein, es gibt genug realistische szenarien, in denen sie einen joint konsumieren koennen, ohne in seinen besitz zu gelangen. wenn ihnen beispielsweise jemand einen joint an die lippen haelt, und sie ziehen davon, ohne ihn mit den fingern zu beruehren – dann duerfte ihnen besitz nur schwer zu unterstellen sein.
sie sehen, wenn sie wirklich unschuldig sind passiert ihnen auch nichts – allerdings bin ich kein anwalt, also berufen sie sich bitte nicht auf mich, falls sie wirklich mal vor gericht landen sollten.
Anders sieht das bei den sogenannten „harten drogen“ aus. wie beispielsweise heroin, kokain, amphetamine oder aehnlichen substanzen. dies sind vornehmlich drogen, welche eine starke koerperliche abhaengigkeit erzeugen koennen, oder schwere gesundheitliche schaeden hervorrufen koennen, ganz im gegensatz zu medikamenten, alkohol oder nikotin.
bei diesen substanzen ist bereits der konsum mit strafe bedroht; und wir reden hier nicht ueber laecherliche warnschuesse ohne weitere konsequenzen fuer ihr leben, wie den entzug der fahrerlaubnis und auferlegung einer mpu (vulgo: idiotentest) zum neuerwerb, weil sie innerhalb der letzten drei tage irgendwann mal geraucht haben. sie brauchen nichtmals ein anderes verbrechen begehen – der konsum an sich ist das verbrechen, für das sie einige jahre knast kassieren koennen. schauen sie ruhig mal bei den morphinisten vorbei, sie müssen ja nicht gleich ihre überzeugungen über bord werfen – lesen reicht schon.
sollten sie also mit dem gedanken spielen, endlich ihren verhassten nachbarn aus der welt zu schaffen – bitte besaufen sie sich, statt zu koksen; und wenns denn unbedingt sein muss, dann bitte wenigstens beides. ein geschickter anwalt kann eventuell auf unzurechnungsfaehigkeit plaedieren, und dann kommen sie fuer den mord und den btmg-verstoss mit einer reduzierten strafe davon. sollten sie allerdings nur koksen, werden sie vermutlich für beides mit voller haerte bestraft. sie sehen – ein gepflegter vollrausch kann sich durchaus lohnen.
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